In der Schweiz, gibt es gesetzliche Verpflichtungen für Hundebesitzer wie z. B. die Implantation eines Mikrochips, die Aufnahme in die Datenbank AMICUS, Zu den Pflichten eines Hundehalters gehören unter anderem eine spezielle Haftpflichtversicherung, das Anleinen von Hunden in öffentlichen Bereichen und die Beseitigung von Hundekot.
Nach Artikel 2 und 3 des Hundegesetz, Die Hunde müssen so gehalten, ausgeführt und beaufsichtigt werden, dass sie weder Menschen noch Tiere gefährden oder belästigen. Darüber hinaus ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt auf öffentlichen Plätzen herumlaufen zu lassen.
Hunde müssen an der Leine gehalten werden :
- in öffentlich zugänglichen Gebäuden
- am Rand von stark befahrenen Straßen
- in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs, an Haltestellen, in Bahnhöfen und Flughäfen
- auf Schulhöfen, Spiel- und Sportplätzen
- an Orten, die von den Kantonen als solche ausgeschildert sind
Im Frühling wird die Leinenpflicht für Hunde ausgeweitet
Während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren gibt es kantonale oder sogar lokale Vorschriften über die Leinenpflicht für Hunde. Hunde ohne Leine können Tiere, die im hohen Gras brüten oder ihre Jungen zur Welt bringen, stören.
Art und Länge der Leine
In Bezug auf die Leine legt das Gesetz weder die Art noch die Länge der Leine fest. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass die Leine dem Hundehalter die Kontrolle über seinen Hund ermöglichen muss.
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Rückruf : Um die Halswirbel Ihres Hundes zu schützen, sollten lange Leinen und Schleppleinen am Geschirr des Hundes und nicht an seinem Halsband befestigt werden.
Inwiefern ist es problematisch, wenn ein Hund Wild jagt, vor allem im Frühling ?
- Die Jagd mit Hunden kann bei Wildtieren extremen Stress verursachen, was zu Herzstillstand oder Fehlgeburten führt.
- Jungtiere sind besonders gefährdet und können von ihren Müttern getrennt werden oder sich auf der Flucht verletzen.
- Haushunde töten in der Regel nicht direkt, aber ihre Bisse können bei verletzten Tieren zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen.
- Bei einem Vorfall müssen Hundebesitzer das verletzte Tier den Behörden melden, damit ihm geholfen werden kann. Andernfalls droht eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Tierquälerei.
Zum Abschluss folgt eine Zusammenfassung der kantonale Perioden im Netz gefunden über die Pflicht, Hunde während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren an der Leine zu führen. Dies gilt für Wälder und ihre Umgebung - bis zu 50 Meter im Umkreis.
| AG | Aargau | 01.04 - 31.07 |
| AI | Appenzell Innerrhoden | während der Alpzeit während der Almzeit |
| AR | Appenzell Ausserrhoden | - |
| BE | Bern | - |
| BL | Basel-Landschaft | 01.04 - 31.07 |
| BS | Basel-Stadt | 01.04 - 31.07 |
| DE | Freiburg | 01.04 - 15.07 |
| GE | Genf | 01.04 - 15.07 |
| GL | Glarus | ganzjährige Leinenpflicht Verpflichtung, den Hund das ganze Jahr über an der Leine zu führen |
| GR | Graubünden | 01.04 - 31.07 |
| JU | Jura | - |
| LU | Luzern | 01.04 - 31.07 sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes sogar bis zu 50 Meter außerhalb des Waldes |
| NE | Neuenburg | 15.04 - 30.06 |
| NW | Nidwalden | 01.12 - 30.04 In manchen Gebieten besteht die allgemeine Leinenpflicht sogar bis in die Sommermonate. In einigen Regionen erstreckt sich die allgemeine Leinenpflicht für Hunde sogar bis in die Sommermonate. |
| OW | Obwalden | 01.12 - 30.04 In manchen Gebieten besteht die allgemeine Leinenpflicht sogar bis in die Sommermonate. In einigen Regionen erstreckt sich die allgemeine Leinenpflicht für Hunde sogar bis in die Sommermonate. |
| SG | St. Gallen | 01.04 - 15.07 |
| SH | Schaffhausen | 15.04 - 30.06 |
| SO | Solothurn | 01.04 - 31.07 |
| SZ | Schwyz | ganzjährige Leinenpflicht Verpflichtung, den Hund das ganze Jahr über an der Leine zu führen |
| TG | Thurgau | 01.04 - 31.07 |
| TI | Tessin | - |
| UR | Uri | 01.04 - 31.07 |
| VD | Waadt | 01.04 - 15.07 |
| VS | Wallis | - |
| ZG | Zug | 01.04 - 31.07 |
| ZH | Zürich | 01.04 - 31.07 sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes sogar bis zu 50 Meter außerhalb des Waldes |
Herzliche Grüsse
DOG4MOVE